Preisliste
Preisliste 2025 (Stand 01.3.2025)
Anfahrtspauschale
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- Bis 20 Kilometer € 30,--
- Bis 30 Kilometer € 40,--
- Bis 40 Kilometer € 50,--
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Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Wegstrecke vom Firmensitz bis Baustelle pro Auftrag und Arbeitstag.
Preis pro Kernbohrung
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- Bis ⌀ 202 mm € 50,--
- Über ⌀ 202 mm bis ⌀ 302 mm € 70,--
- Über ⌀ 302 mm bis ⌀ 402 mm € 120,--
- Über ⌀ 402 mm bis ⌀ 502 mm € 160,--
- Weiter Durchmesser auf Anfrage
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Die Preisangabe versteht sich pro angefangene 20 cm Bohrtiefe in waagrechter bzw. senkrechter Ausrichtung. Schrägbohrungen gegebenenfalls mit exakter Bestimmung des Austrittspunktes zzgl. 30 Prozent Aufschlag.
Überkopfbohrungen bis ⌀ 202 mm zzgl. 50 Prozent.
Mindermenge
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- Mindestauftragsvolumen (zzgl. Anfahrtskosten) € 130,--
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Voraussetzungen
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- Die jeweilige Bohrstelle ist markiert und der entsprechende Bohrdurchmesser steht bei Auftragserteilung fest.
- Die Stelle, an der gebohrt werden soll, ist großräumig zugänglich.
- Ein Stromanschluss (16A Absicherung) und gegebenenfalls Wasser (bei Bohrungen in Beton) steht kostenlos zur Verfügung.
- Die Arbeitshöhe beträgt nicht mehr als 2,50 Meter.
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Zusätzliche Arbeiten
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- Pro Arbeitskraft nach Aufwand € 60,-- / Stunde
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Für Vor-, Nach- und Nebenleistungen erfolgt gegebenenfalls eine Abrechnung im Stundennachweis je angefangener 30 Minuten.
Rechungsstellung
Soweit nicht anders vereinbart erfolgt eine Rechnungsstellung nach Abschluss der Arbeiten ohne Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
Haftungsausschluss
Die Klärung der statischen Gegebenheiten sowie Erstellung von gegebenenfalls erforderlichen Sicherungs- und Abfangmaßnahmen an verbleibenden oder angrenzenden Baukörpern ist Sache des Auftraggebers. Alle zur Ausführung kommenden Arbeiten müssen statisch zulässig sein. Für die Überprüfung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftraggeber.
Die Sicherstellung von Medien- und Leitungsfreiheit im Bereich der auszuführenden Arbeiten obliegt dem Kunden. Eine Haftung für nicht angezeigte in Decken, Wänden und Böden verlaufende Leitungen (Strom, Wasser etc.) wird nicht übernommen. Folgeschäden, die durch das Trennen solcher Leitungen entstehen, können nicht uns angelastet werden. Der Auftraggeber hat die Firma Die Kernbohrung Inh. Thomas Rathke von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Im Übrigen gelten unsere AGBs, welche Ihnen im Download-Bereich als PDF zur Verfügung stehen.